Gesetzlicher Hintergrund

Foto Pixabay (Gert Altmann)

Weltweit leben annähernd 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Ihre gesellschaftliche Teilhabe ist kein Gnadenakt, sondern ein Menschenrecht. Trotzdem gibt es nur in etwa 45 Staaten Vorschriften, dieses Recht zu schützen.
Im Jahr 2021 hat deshalb die Generalversammlung der UN die Behindertenrechtskonvention beschlossen.

In Deutschland trat sie 2009 in Kraft. Ein Jahr vorher ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dort ist die Zugänglichkeitsbeschaffung in der österr. Bundesverfassung verankert. Artikel 7 des B-VG besagt:

„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Zugänglichkeit wird häufig nur mit baulichen Hindernissen in Verbindung gebracht. Sie betrifft jedoch ebenso weitere Bereiche. Dazu gehören etwa Einrichtungen für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen. Laut E-Government-Gesetz müssen auch alle öffentlichen Webseiten barrierefrei aufgebaut sein. Das betrifft einerseits die Programmierung gemäß den sog. WAI-Richtlinien, andererseits die barrierefreie Gestaltung der Webseiten. WAI ist die Abkürzung für: Web Accessibility Initiative, also die Initiative für die Zugänglichkeit des Internets. Auch sprachlich sollten Informationen allen zugänglich sein, sowohl hinsichtlich der Struktur von Texten als auch hinsichtlich ihrer leichten Verständlichkeit.
Die Beseitigung von diesen sprachlichen Hürden ist Thema dieses Blogs, wobei ich mich auf österreichische Verhältnisse beziehe. Im Rahmen meiner Selbstständigkeit übersetze ich Texte in leicht verständliche Sprache (vor allem für capito München), und auch persönlich ist es mir ein Anliegen, nicht zuletzt, weil ich mehrere Jahre beruflich Trainings für Menschen mit Behinderungen durchführte.

Wen betrifft sprachliche Barrierefreiheit?

Laut mehrerer Studien können in Österreich etwa 200.000 Menschen nicht gut lesen. Und das betrifft keineswegs nur Menschen mit Migrationshintergrund, wie man meinen könnte. Auch andere Zielgruppen sind auf leicht verständliche Sprache angewiesen. Und zwar sind das Menschen mit Lernschwierigkeiten, sog. Sekundäre Analphabet*innen, Menschen mit Hirnfunktionsstörungen etwa nach einem Unfall oder durch eine Krankheit, sowie selbstverständlich auch Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache, deren Sprachkompetenz noch im Aufbau ist.

Die Sprachkompetenz lässt sich in mehrere Stufen einteilen, die vom Sprach-Niveau A1 über A2, B1 und B2, C1 und C2 reichen. Menschen auf der Sprachstufe A1 können sehr kurze Sätze verstehen, wenn sie langsam gesprochen werden. Denken wir dabei zum Beispiel an das Erlernen einer Fremdsprache. Auf der Stufe C2, dem höchsten erreichbaren Sprachniveau versteht man praktisch alles, auch sehr komplexe Sachverhalte.

Jetzt ist es allerdings so, dass sehr viele wichtige Informationen auf dem Sprachniveau C1 geschrieben sind: nicht nur amtliche Bescheide, Behördenformulare, Beipackzettel, Bedienungsanleitungen, auch viele Informationsbroschüren. Das bedeutet: Die Information erreicht nicht die Personen, an die sie gerichtet ist. Die Schwierigkeiten bestehen zum einen auf der komplizierten Ausdrucksweise, zum anderen auf der Unübersichtlichkeit von Texten.

Die Sprachniveaus im Vergleich

Was den Unterschied zwischen den verschiedenen Sprachstufen ausmacht, möchte ich an folgendem Beispiel zeigen:
Das ist der Ausgangstext lauf B2-Niveau:
Die 4 m breite Feuerwehreinfahrt sowie der Reversierplatz für das Feuerwehrfahrzeug sind in jedem Fall freizuhalten. Es darf auch kurzfristig keine Ware in diesem Bereich gelagert werden.
In B1 hört es sich so an:
Feuerwehr-Zufahrt:
Die 4 Meter breite Feuerwehr-Zufahrt muss immer freigehalten werden. Auch der Reversierplatz, den das Feuerwehr-Fahrzeug zum Umdrehen benötigt, muss immer frei gehalten werden. Es darf dort niemals etwas abgestellt oder gelagert werden. Auch nicht für kurze Zeit.

Der A2-Text:
Feuerwehr-Zufahrt:
Bei allen Märkten gibt es eine 4 Meter breite Zufahrt für die Feuerwehr.
Außerdem gibt es einen großen Platz,
damit das Feuerwehr-Fahrzeug leicht umdrehen kann.
Dieser Platz heißt: Reversier-Platz.
Dieser Platz und die Zufahrt für die Feuerwehr müssen Sie immer freihalten.
Sie dürfen dort nie etwas abstellen oder lagern.
Auch nicht für kurze Zeit.

Auf A1-Niveau:
Dieser Platz ist für die Feuerwehr.
Sie müssen diesen Platz immer freihalten.
Während also der Text auf A1-Niveau auf die Kernbotschaft reduziert ist, sind die Sätze auf A2-Niveau länger und es gibt eine Erklärung für den Begriff „Reversierplatz“. Außerdem wird die Zielgruppe direkt angesprochen. Was ebenfalls auffällt, ist die Strukturierung, auf die ich im übernächsten Absatz näher eingehe.

Welche Regelwerke für Leichte Sprache gibt es?

Es gibt inzwischen mehrere Bestrebungen, Texte verständlicher zu machen. Für den deutschen Sprachraum ist hier das „Netzwerk leichte Sprache“ zu nennen, dem auch das Franchise-Unternehmen capito angehört, das 1999 gegründet wurde. capito bedeutet: Ich habe verstanden. Zweigstellen von capito gibt es in Österreich zum Beispiel in Wien, Linz und Graz, früher existierte auch ein Partner in Tirol.
Alle Initiativen haben für die Umsetzung der Leichten Sprache eigene Regelwerke, die natürlich viele Gemeinsamkeiten aufweisen. Auf diese komme ich später noch zu sprechen.
Am besten kenn ich mich mit dem Standard von capito aus, weil ich dafür selbst Texte in Leichte Sprache übersetze. Damit ein Text ein Prüfsiegel erhalten kann, muss er den capito Qualitätsstandards entsprechen. Außerdem muss er eine Prüfgruppe durchlaufen. Diese Gruppe besteht aus drei Personen aus den Zielgruppen. Wenn es noch unverständliche Textteile gibt, wird der Text dementsprechend abgeändert bzw. angepasst, bevor er freigegeben werden kann. Auftraggeber sind großteils öffentliche Stellen, die sich eine Übersetzung leisten können, denn der Übersetzungsprozess ist aufwändig und kostspielig. Und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es absolut nicht einfach ist, einen schwierigen Text zu vereinfachen, manchmal ist es direkt „Knochenarbeit“! Zielführender wäre es natürlich, die Texte gleich in verständlicher Sprache zu schreiben. Doch dafür gibt es in den Institutionen selbst noch zu wenig geschultes Personal.

Merkmale von leicht verständlicher Sprache

Was macht nun leicht verständliche Sprache aus, was sind ihre Merkmale? Ich möchte hier die wichtigsten Kriterien für die Sprachstufen A1 und A2 vorstellen. Sie kommen auf unterschiedlichen Ebenen zum Tragen.
Da ist zuerst einmal das Erscheinungsbild: Die Schriftgröße beträgt mindestens 12 pt, der Zeilenabstand 1,3. Die Schrift ist linksbündig ausgerichtet und immer in Leserichtung. Kursivschrift, Unterstreichungen, Großbuchstaben und bunte Schriften werden vermieden, ebenso verschnörkelte Schrifttypen. Der Kontrast muss gut sein; das heißt: dunkle Schrift auf hellem Untergrund. Bebilderung und Piktogramme sind erwünscht, jedoch soll keine Schrift auf den Bildern selbst stehen.
Es geht dabei auch um die Übersichtlichkeit, also ob ein Text gut durch Überschriften und Absätze strukturiert ist. Außerdem bekommt jeder Satz eine eigene Zeile – immer linksbündig ausgerichtet – und es gibt auch keine Worttrennungen am Ende einer Zeile.
Die Satzlänge ist kurz: Je nach Sprachniveau bestehen Sätze aus 8 bis circa 12 Wörtern. Schachtelsätze sind völlig tabu, auf Niveau A1 sind auch Nebensätze quasi verboten. Sätze sollen aktiv formuliert sein, eine bildhafte Ausdrucksweise ist zu unterlassen, weil es wörtlich verstanden werden kann und somit für Verwirrung sorgt.
Zum Beispiel: „ein Wink mit dem Zaunpfahl.“
Auf Wortebene ist zu beachten, dass einfache, geläufige Ausdrücke Vorzug gegenüber unbekannteren Wörtern erhalten. Abkürzungen und nicht allgemein verwendete Fremdwörter sollen vermieden werden. Wenn dies nicht möglich ist, weil es eben um einen bestimmten Fachbegriff geht, gibt es eine Erklärung.
Zum Beispiel:
Inklusion heißt einbeziehen.
Damit ist gemeint,
dass Menschen mit Behinderungen alle Lebensbereiche mitgestalten
.
Zusammengesetzte Hauptwörter werden im capito-Standard durch einen Bindestrich getrennt, um die Leserlichkeit zu verbessern, etwa Verkehrs-Mittel oder Veranstaltungs-Ort.
Für dieselbe Sache soll immer derselbe Begriff verwendet werden. Wen hat es nicht schon verwirrt, wenn es einmal Passwort, einmal Kennwort heißt? Oder: Erde – Welt – Globus Menschheit.
Die Grammatik betreffend gilt es vor allem, Passivformen, schwierige Mitvergangenheits- und Konjunktivformen (Möglichkeitsformen) von Zeitwörtern zu vermeiden. Auch doppelte Verneinung und eine vertauschte Zeitenfolge sind verwirrend.
Also statt: Sie können erst bestellen, wenn Sie an der Kasse gezahlt haben.
>>> Bezahlen Sie zuerst an der Kasse,
dann können Sie bestellen.
Statt:
Er macht das nicht ungern. >>> Er macht das gern.
Darüber hinaus spricht man Personen möglichst direkt an. Um jedes Geschlecht anzusprechen, hat sich das Gender-Sternchen bewährt.

Literatur in leicht verständlicher Sprache

Über Sach- und Informationstexte hinaus gibt es inzwischen auch ein breites Angebot von literarischen Texten. Diese sind entweder von vornherein in Leichter Sprache geschrieben oder es sind Übersetzungen von Klassikern oder der Gegenwartsliteratur. Warum sollten sich Menschen mit geringer Lesekompetenz denn auch nicht zum Beispiel dafür interessieren, was in Goethes Faust steht oder in der Bibel oder in Bestsellern wie „Ziemlich beste Freunde“?

Kritik an Leichter Sprache

Manche lehnen Leichte Sprache ab, weil sie glauben, es würde sich dabei um eine Art Babysprache handeln. Das ist falsch! Sie entspricht genau den Rechtschreibregeln, wie sie etwa der Duden vorgibt. Eine barrierefreie Sprache senkt auch nicht das allgemeine Sprachniveau, denn sie versteht sich als eine Ergänzung zu schwierigen Texten, keineswegs als völliger Ersatz. Mein Kollege von capito München hat es in einer Sendung einmal so dargestellt: Niemand würde eine Treppe abschaffen, wenn es eine Rolltreppe gibt.
Möglicherweise geht es den vehementen Kritiker*innen um den Erhalt von Macht, indem sie Menschen mit geringeren Lesekompetenzen von Informationen ausschließen möchten.
Leicht verständliche Sprache ist die Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe aller und damit ein Mittel der Demokratisierung. Und letztlich kommt sie uns allen zugute, wenn wir uns schnell über ein Thema informieren möchten.

Zum Schluss

Ich hoffe, ich konnte damit einen ersten Einblick in die Welt der Leichten Sprache geben.
Aus Zeitgründen verzichte ich darauf, diesen Blog auch in leicht verständlicher Sprache zu übertragen, doch ich kann in wenigen Worten zusammenfassen, was die sog. „Leichte Sprache“ ist: Sie ist eine klare und einfache Sprache. Informationen sind dabei verständlich und übersichtlich dargestellt und daher für möglichst viel Menschen lesbar.

Wer sich genauer über das Thema barrierefreie Sprache und capito informieren möchte, empfehle ich die Internetseite: www.capito.eu.

Kathrine Bader
www.dastreffendewort.at

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